Seitenbereiche
head-image: Steuernews für Klienten, Steuerberater Mattighofen, THOMAS SCHALLHART, MSc.

Digitalsteuerpaket: Was ist geplant?

https://www.schallhart.at/aktuelles/steuernews_f%C3%BCr_klienten/
Illustration

Das Finanzministerium hat den ersten Teil des sogenannten Digitalsteuerpakets zur Begutachtung versendet. Hier ein Überblick zu den geplanten Maßnahmen:

Digitalsteuer auf Online-Werbeeinnahmen

Große Konzerne, die weltweit einen Umsatz von € 750 Mio. und davon einen digitalen Werbeumsatz in Österreich von € 15 Mio. erzielen, sollen künftig einer österreichischen Digitalsteuer von 5 % für Umsätze im Bereich der Online-Werbung unterliegen.

Informationsverpflichtung für digitale Vermittlungsplattformen

Buchungsplattformen sollen ab 2020 alle Buchungen und Umsätze den Behörden bekannt geben. Verletzt beispielsweise eine Plattform mit privaten Beherbergungsangeboten ihre diesbezügliche Sorgfalt, so soll die Plattform bei nicht versteuerten Umsätzen der Vermieter haftbar gemacht werden können.

Umsatzsteuerpflicht für digitale Händlerplattformen

Lieferungen von Paketen aus Drittstaaten bis zu einem Warenwert von € 22,00 sind bisher von der Einfuhrumsatzsteuer befreit. Diese Befreiung soll künftig entfallen. Zudem sollen in Zukunft Online-Plattformen selbst bei grenzüberschreitenden Lieferungen an Private als Lieferer gelten. Somit kann die österreichische Finanzverwaltung der Plattform selbst die Steuer vorschreiben.

Versandhandel: Lieferschwelle soll entfallen

Liefert ein EU-Unternehmer an Private in Österreich, so unterlag dies bisher grundsätzlich erst ab einer Lieferschwelle von € 35.000,00 des Unternehmers nach Österreich der Umsatzsteuerpflicht. Künftig soll diese Schwelle entfallen und ab dem ersten Euro Steuerpflicht in Österreich bestehen. Nur Kleinstunternehmen (Umsätze bis € 10.000,00) sollen davon ausgenommen sein.

Die Gesetzeswerdung bleibt abzuwarten.

Stand: 29. April 2019

Bild: sdecoret - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Sie haben Fragen zu einem Thema? Wir unterstützten Sie in allen Bereichen rund um das Thema Steuerberatung. Nutzen Sie unser kostenloses Erstgespräch! Ihr Steuerberater in Mattighofen

THOMAS SCHALLHART, MSc. Steuer & Unternehmensberater
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.