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Steuernews für Klienten

Ausgabe:

Betreuung behinderter Kinder

Wie berichtet wurden durch die Steuerreform 2009 bestimmte Kosten für die Kinderbetreuung für Kinder bis zehn Jahre als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar. Diese Bestimmung soll nun erweitert werden: Kinderbetreuungskosten sollen für Kinder ab einer Behinderung von 50% bis zum 16. Lebensjahr steuerlich absetzbar sein. ...mehr

Aufzeichnung von Losungen in der Gastronomie

Für Gastronomiebetriebe stellt sich die Frage, wie sie ihre täglichen Bareingänge effizient aufzeichnen und dabei dennoch alle Vorschriften der Finanz einhalten. ...mehr

Belege für Kinderbetreuung aufbewahren

Wie schon berichtet, sind bestimmte Kosten für Kinderbetreuung ab 2009 als außergewöhnliche Belastungen ohne Selbstbehalt absetzbar. ...mehr

Sponsoring

Freiwillige Zuwendungen wie Sponsorzahlungen sind grundsätzlich nicht steuerlich abzugsfähig. ...mehr

Offenlegung des Jahresabschlusses

Ein Unterbleiben der Offenlegung des Jahresabschlusses kann ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sein. ...mehr

Belege für Kinderbetreuung aufbewahren

Die Kinderbetreuung muss dabei in öffentlichen oder privaten Kindergärten, Ganztages- oder Halbtagesinternaten, Horten, Kinderbetreuungsstätten, von Tagesmüttern oder sonstigen pädagogisch qualifizierten Personen (ausgenommen haushaltszugehörigen Angehörigen) erfolgen. Kosten für Verpflegung oder beispielsweise das reine Schulgeld für Privatschulen sind nicht abzugsfähig.

Rechnungen und Einzahlungsbestätigungen (ab 1.1.2009), die oben genannte Ausgaben betreffen, sollten daher aufbewahrt werden bzw. wenn diese nicht mehr vorhanden sind, noch einmal angefordert werden.

Da es bisher nicht notwendig war, die Belege dieser privaten Ausgaben aufzubewahren, möchten wir dringend darauf hinweisen, dass es ab diesem Jahr bares Geld bringen kann, wenn man mit diesen Unterlagen sorgsam umgeht und diese wie andere Belege für Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen aufbewahrt.

Stand: 14. Juli 2009

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