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Steuernews für Klienten

Ausgabe:

Das Familienpaket der Steuerreform 2009

Ein wesentlicher Teil der Steuerreform 2009 besteht in dem beschlossenen Familienpaket. Nun gibt es erste Konkretisierungen dieser Maßnahmen. ...mehr

Nicht fremdübliche Anmietung eines Büros

Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen finden – selbst wenn sie den Gültigkeitserfordernissen des Zivilrechtes entsprechen ...mehr

Gewinnfreibetrag ab 2010

Mit Wirksamkeit ab 2010 soll der bisherige Freibetrag für investierte Gewinne von derzeit 10 % auf 13 % erhöht und für alle betrieblichen Einkunfts- und Gewinnermittlungsarten zugänglich gemacht werden. ...mehr

Spenden steuerlich absetzen

Wie schon berichtet, sollen Spenden für mildtätige Organisationen ab 2009 steuerlich absetzbar sein. Dies wurde nun nochmals konkretisiert. ...mehr

Das sollte auf Ihren Rechnungen nicht fehlen

Die folgende Auflistungen helfen Ihnen zu erfahren welche Merkmale auf einer Rechnung enthalten sein müssen. ...mehr

Nicht fremdübliche Anmietung eines Büros

Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen finden – selbst wenn sie den Gültigkeitserfordernissen des Zivilrechtes entsprechen – im Steuerrecht nur dann Anerkennung, wenn sie

  • nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen (Publizität),
  • einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und
  • auch zwischen Familienfremden unter den selben Bedingungen abgeschlossen worden wären.

Nahebeziehungen können auch durch gesellschaftsrechtliche Verflechtungen entstehen.

Der UFS Linz hat nun diese Rechtsmeinung der Einkommensteuerrichtlinien angewandt und folgendes befunden:
Fremdüblichkeit eines Mietvertrages ist nicht gegeben, wenn eine Kapitalgesellschaft, die überwiegend (zu 75 %) von den Eltern des Vermieters beherrscht wird, ein Büro in der Villa des Sohnes mietet, wenn der Vater des Vermieters dort nur „kreative Nachdenkarbeit“ leistet, obwohl ihm ein Büro in seinen eigenen Firmen zur Verfügung steht. Treffen eines Angestellten des Firmenkonglomerats mit dem Vermieter führen auch nicht zur betrieblichen
Nutzung des angeblichen Büroraumes (Bürotisch ist ein Billardtisch).

Stand: 11. März 2009

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